Anhörung zum neuen Gebäudeenergiegesetz

Der Entwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde uns jetzt vom Wirtschaftsministerium zur Stellungnahme übersandt. Gegenüber dem bereits im letzten Jahr verbreiteten Referentenentwurf hat sich einiges verändert – sicher auch ein Erfolg der von uns mitgezeichneten verbändeübergreifenden Stellungnahme. Wir hatten im AK Baurecht darüber berichtet.

Das Anforderungsniveau für Neubauten und für die energetische Modernisierung wird gegenüber der aktuell geltenden Energieeinsparverordnung nicht angehoben.

Die sogenannte „Innovationsklausel“ wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erheblich verändert. Es ist nun nicht mehr ohne Weiteres möglich, Anforderungen zu umgehen, indem zur Bewertung einfach der Durchschnitt für ein ganzes Quartier herangezogen wird.

Allerdings gibt es offenbar in der Bundesregierung noch erhebliche Differenzen. Diese betreffen insbesondere folgende Punkte:

  • Forderung nach einer Änderung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit (§ 5 und § 101 des Entwurfs)
  • Forderung nach einer Verschärfung der energetischen Anforderungen an Neubau und Bestand
  • Forderung nach einer Umstellung der Anforderungsgrößen von Primärenergiefaktoren auf Treibhausgasemissionen, alternativ eine Neubewertung der Primärenergiefaktoren
  • Forderung nach einer Öffnungsklausel für öffentliche Gebäude

Als VDPM werden wir die bereits gesammelten Anmerkungen unserer Arbeitskreise mit dem aktuellen Entwurf im Detail abgleichen und in Abstimmung mit anderen Verbänden prüfen, inwieweit noch eine eigene oder eine gemeinschaftliche Stellungnahme abgegeben werden soll.

Den aktuellen Entwurf zum GEG stellen wir unseren Mitgliedern hier zum Download zur Verfügung.


Dieser Artikel wurde im VDPM Newsletter vom 5. Juni 2019 veröffentlicht.


Link zum Beitrag: https://www.vdpm.info/2019/anhoerung-zum-neuen-gebaeudeenergiegesetz/