Deutschland verliert erneut Klage wegen Bauproduktenverordnung

Sind europäische Normen vollständig oder dürfen die zuständigen deutschen Stellen zusätzliche Regeln erlassen? Darüber gehen die Meinungen seit längerem auseinander. Während die Kreise, die intensiv an der europäischen Normung mitwirken, darunter der VDPM, die europäischen Normen begrüßen, sind andere Kreise, darunter das DIBt, nach wie vor von der Notwendigkeit nationaler Zusatzregeln überzeugt.

Nachdem die Bundesrepublik Deutschland schon 2014 vor dem Europäischen Gerichtshof unterlegen war, ist nun auch ein zweiter Anlauf gescheitert. In der Rechtssache T-229/17 Bundesrepublik Deutschland gegen die Europäische Kommission hat das Europäische Gericht am 10. April 2019 sein Urteil verkündet. Den vorgebrachten Klagegründen ist das Gericht nicht gefolgt und hat diese in vollem Umfang als unbegründet zurückgewiesen.

Zwar sind die Produkte unserer Mitgliedsunternehmen von dem Urteil nur mittelbar betroffen, jedoch ist damit wohl endgültig klar, dass der Weg deutscher Behörden eine Sackgasse ist. Wer sich nicht aktiv an der europäischen Normung beteiligt, sondern auf nationale Zusatzregeln setzt, befindet sich außerhalb des europäischen Rechtsrahmens.

Download: EuG-Urteil in der Rechtssache T-229/17 vom 10. April 2019


Dieser Artikel wurde im VDPM Newsletter vom 16. April 2019 veröffentlicht.


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