Europäisches Bürokratie-Monster „UFI-Code“ für ein Jahr gebändigt

Am 1. Januar 2020 hätte es losgehen sollen: Alle Produkte sollten mit einem 16 stelligen Code versehen werden, aus dem die Giftnotrufzentralen die exakte Zusammensetzung bis hin zu den Lieferanten der Rohstoffe erkennen sollten. Ein Bürokratiemonster ohne gleichen, denn der Code ändert sich teilweise schon mit jeder Zementlieferung. Der Nutzen darf bezweifelt werden, denn für die Giftnotrufzentralen ist der Lieferant des im Produkt enthaltenen Zementes völlig ohne Belang.

In einem gemeinsamen Anlauf auf europäischer Ebene haben wir es geschafft, dass die Anwendungsfrist von den zuständigen Gremien der EU nun auf den 01.01.2021 verschoben wurde. Bis dahin wird an Vereinfachungen des Anhangs VIII der CLP-VO gearbeitet. Wir haben dazu konkrete Vorschläge vorgelegt und hoffen, dass damit die Anwendung gerade für unsere Produkte einfacher wird.

Auf europäischer Ebene hat sich unser Dachverband EMO stark engagiert und auf deutscher Ebene wurden in Zusammenarbeit mit dem VCI die maßgebenden Ministerien und Behörden soweit überzeugt, dass sie der Fristverschiebung zugestimmt haben.

Diese Fristverschiebung ist ein voller Erfolg all unserer gemeinschaftlichen Verbändeaktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene.

Unsere zuständigen Arbeitsgremien (AK Umwelt und Gefahrstoffmanagement) begleiten das Thema intensiv. Weitere Informationen folgen.

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