Klimaschutzgesetz: Gut oder schlecht für die Gebäudemodernisierung?

Das Umweltministerium arbeitet an einem Klimaschutzgesetz. Der inoffizielle Arbeitsentwurf liegt dem VDPM exklusiv vor. Was ist geplant?

Der Entwurf setzt kompromisslose Ziele für die Absenkung der CO2-Emissionen ohne Berücksichtigung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Verantwortlich für die jeweilige Zielerreichung ist das Bundesministerium, in dessen Ressort der entsprechende Sektor (Industrie, Energie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft) fällt. Entsteht nun endlich der erforderliche Druck, die energetische Gebäudemodernisierung mit steuerlichen Anreizen zu fördern?

Ja, dieser Druck könnte in der Tat entstehen. Genauso gut könnten aber ganz andere Maßnahmen gefördert werden. Dem Aktionismus sind Tür und Tor geöffnet. Der Gesetzentwurf ist so gestaltet, dass die Ziele einzeln einklagbar wären. Dann würden am Ende die Gerichte entscheiden, welche kurzfristigen Maßnahmen wann und wo getroffen werden müssen.

Genauso stehen die Emissionen, die bei der Herstellung unserer Baustoffe entstehen und die Energie, die dafür verbraucht wird, im Fokus. Auch hier wäre mit massiven Eingriffen in unsere Produktionsprozesse zu rechnen. Überwacht soll das Ganze von einem „Sachverständigengremium für Klimaschutz“ werden, das aus einschlägigen Experten bestehen soll, die über mehr Befugnisse verfügen als der Deutsche Bundestag.

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag schreibt dazu: „Für echten Klimaschutz brauchen wir technologieoffene Anreizinstrumente. Vor allem muss Bundesfinanzminister Scholz endlich einen Gesetzentwurf für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung auf den Tisch legen.“

Nein, dieses Klimaschutzgesetz birgt für unsere Mitgliedsunternehmen deutlich mehr Risiken, als Nutzen zu erwarten wäre.

Der Ressortentwurf des BMU steht hier zum Download bereit.


Dieser Artikel wurde im VDPM Newsletter vom 27. Februar 2019 veröffentlicht.


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