UFI-Code: Mehr Zeit zum Bändigen eines bürokratischen Monsters

Wie ein Damoklesschwert hing die EU Verordnung zum UFI-Code mit einer Umsetzungsfrist bis zum 1. Januar 2020 über uns. Viele Fragen waren gerade für unsere Produkte noch offen und eine fristgerechte Umsetzbarkeit praktisch nicht möglich. Der Aufwand in den Unternehmen wäre enorm hoch gewesen.

Im ersten Schritt hatten wir erreicht, dass die EU-Kommission eine Studie in Auftrag gegeben hat, die klären sollte, ob es besondere Probleme für Bauprodukte gibt. Diese Probleme wurden dann unter unserer Mitwirkung auch tatsächlich identifiziert.

Nun hat die Kommission konkret reagiert und schlägt zum einen vor, das Anwendungsdatum für den Anhang VIII CLP auf den 1. Januar 2021 zu verschieben. Deutschland – und das ist nicht selbstverständlich! – wird diesem Vorschlag gemeinsam mit der Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten voraussichtlich zustimmen. Des Weiteren schlägt die Kommission eine Reihe von Änderungen vor, die im Detail noch geprüft werden, um abschätzen zu können, inwieweit diese die aufgezeigten Anwendungsprobleme lösen.

Wir sind noch lange nicht am Ziel, haben aber schon den zweiten wichtigen Etappensieg erzielt. Dieses Zwischenziel wurde dank der gemeinsamen Bemühungen der betroffenen Industrien erreicht, unter denen der europäische Mörtelverband (EMO) mit seinem Generalsekretär Antonio Caballero González eine federführende Rolle einnimmt.

Nun liegt weitere Arbeit vor uns. Am Ende brauchen wir eine praktikable Lösung für die Kennzeichnung unserer Produkte mit dem UFI-Code.


Dieser Artikel wurde im VDPM Newsletter vom 13. Juni 2019 veröffentlicht.


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