Update: Steuerliche Förderung der energetischen Modernisierung

Soeben erreicht uns aus der laufenden Sitzung des Bundeskabinetts die Nachricht, dass der Entwurf des „Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ von der Bundesregierung verabschiedet wurde (Download hier). Die steuerliche Förderung der energetischen Modernisierung ist darin enthalten. Der objektbezogene Höchstbetrag, der pro Gebäude von der Steuer abgezogen werden darf, wurde gegenüber dem Referentenentwurf sogar von 20.000 € auf 40.000 € erhöht. Zur Ausschöpfung dieses Höchstbetrages müssten an einem Einfamilienhaus allerdings Modernisierungsmaßnahmen in einer Gesamthöhe von 200.000 € durchgeführt werden, da nur 20 % der Kosten – verteilt auf 3 Jahre – von der Steuerschuld abgezogen werden dürfen.

Wir sehen diese Erhöhung kritisch, weil es damit voraussichtlich noch schwieriger wird, die Zustimmung der Länder im Bundesrat zu erlangen. Der Finanzausschuss des Bundesrates befasst sich am 24. Oktober mit dem Thema, die erste Beratung im Bundesrat ist für den 8. November vorgesehen. Bis dahin nutzen wir jede Gelegenheit, die Ländervertreter auf die Dringlichkeit der steuerlichen Förderung hinzuweisen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Dieser Artikel wurde im VDPM Newsletter vom 16. Oktober 2019 veröffentlicht.


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