Bundestag beschließt Gebäudeenergiegesetz

Der Bundestag hat am 18. Juni 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Nach der Zustimmung des Bundesrates, die für den 3. Juli 2020 geplant ist, könnte das Gesetz frühestens am 01.10.2020 in Kraft treten.

Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand bleiben unverändert – sie sollen erst im Jahr 2023 auf den Prüfstand.

Die sogenannte „Graue Energie“ ist erstmalig erwähnt. Auch sie soll spätestens 2023 auf den Prüfstand und wird dann voraussichtlich berücksichtigt. Der VDPM wird zusammen mit dem ifeu-Institut eine Studie durchführen, in der die „Graue Energie“ in Bezug auf die Wärmedämmung untersucht wird.

Die Wohnungswirtschaft hat eine Innovationsklausel durchgesetzt, nach der nicht mehr jedes einzelne Gebäude den Energieanforderungen entsprechen muss, sondern das Quartier. Energieschlucker können unsaniert bleiben, wenn andere Häuser sehr energieeffizient sind. Die Klausel macht es zudem möglich, befristet bis 2023 von der Kenngröße „Primärenergie“ auf „Treibhausgasemissionen“ umzusteigen – das heißt: Gebäudeeffizienz und die Einbindung erneuerbarer Energien werden gegeneinander aufgerechnet. Das FIW (Prof. Holm) hat nachgewiesen, dass die Innovationsklausel dem Klima schadet, weil am Ende deutlich mehr CO2 emittiert wird.

Der Trend zu einer Überbewertung von erneuerbarer Energie („Grüner Strom“, Wasserstoff usw.) zu Lasten der Energieeffizienz ist auch an anderer Stelle unübersehbar. Wir brauchen gut fundierte Argumente, um diesem Trend etwas entgegenzusetzen. Das ifeu-Institut wird in unserem Auftrag eine Studie erstellen, mit der wir wissenschaftlich begründet nachweisen wollen, dass gerade die Wärmedämmung erst den Einsatz einer effizienten Heiztechnik unter Verwendung erneuerbarer Energie ermöglicht.

Wenn das Gebäudeenergiegesetz 2023 auf den Prüfstand kommt, müssen wir vorbereitet sein. Bis dahin gibt es viel zu tun.

Leider ist noch keine Lesefassung des Gebäudeenergiegesetzes erhältlich, sondern nur eine schwer zu lesende Sammlung von Beschlussvorlagen (zum Öffnen hier klicken).

Sobald es das GEG in einer finalen Lesefassung gibt, werden wir es unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen.

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