Gebäudeenergiegesetz tritt am 1. November in Kraft

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde soeben im Bundesanzeiger veröffentlicht. Es tritt am 1. November 2020 in Kraft.

Im Jahr 2023 sollen die Anforderungen an Gebäude wieder auf den Prüfstand. Dies ist im § 9 ausdrücklich festgelegt. Wir arbeiten schon jetzt an Vorschlägen, die wir dann in die Diskussion einbringen können. So stößt in diesem Zusammenhang unsere geplante Studie „Wärmedämmung als Türöffner für erneuerbare Energien“ schon im Vorfeld auf große Resonanz.

Einen besonderen Schwerpunkt wird die Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft bilden. Der Gebäudebestand kann nur klimaneutral werden, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen und alle Interessen ausgewogen berücksichtigt werden. Sowohl die Wohnungswirtschaft als auch der Deutsche Mieterbund werden bei der nächsten Überarbeitung des GEG (2023) ein gewichtiges Mitspracherecht haben. Beide haben bereits zugesagt, unsere Studie zu begleiten.

Wir sind dabei, eine eigene Broschüre zum GEG zu erarbeiten. Schwerpunkt sind Erläuterungen zu den Auswirkungen des GEG auf den Bereich der Wärmedämmung von Gebäuden. Die Broschüre richtet sich an Bauherren, Planer und Fachhandwerker.

Weitere Informationen: siehe unseren Newsletter vom 22.06.2020.

Das GEG steht hier zum Download bereit.

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