Neue Sicherheitsdatenblätter für Mörtel

Die Sicherheitsdatenblätter für unsere Produkte müssen geändert werden. Am 26. Juni 2020 wurde die Anpassung des Anhang II “Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts” der REACH-VO im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2021. Nach Artikel 2 dürfen Sicherheitsdatenblätter, die der Verordnung nicht entsprechen, noch bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin zur Verfügung gestellt werden.

Der VDPM stellt seinen Mitgliedern für alle Produktereiche vollständig überarbeitete Muster-Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung. Unter der Führung des AK Umwelt & Gefahrstoffmanagement (Leiter: Dr. Dieter Schübl) hat eine Projektgruppe (Dr. Peter Hammerschmitt, Christian Kamp, Marius Reymann, Dr. Klaus Ritter, Dr. Dieter Schübl) die VDPM-Muster-Sicherheitsdatenblätter und die CLP-Einstufungstabelle aktualisiert und neue Muster-Etiketten erstellt. Als professioneller Dienstleister hat die UMCO GmbH mitgewirkt.

Alle Dokumente stehen im Mitgliederbereich unserer Hompage übersichtlich geordnet zur Verfügung (https://www.vdpm.info/mitgliederbereich/muster-sicherheitsdatenblaetter/)

Die Muster wurden für folgende Produkttypen erstellt:

  • Werk-Trockenmörtel 1 mit ≥ 20% Gesamtgehalt Calciumhydroxid plus Zement
  • Werk-Trockenmörtel 2 mit < 20% Gesamtgehalt Calciumhydroxid plus Zement
  • Werk-Trockenmörtel 3 (Calciumsulfat-Fließestrich)
  • Werk-Frischmörtel 1 (Calciumsulfat-Fließestrich)

Eine Erläuterung mit dem Vergleich zu den vorherigen Muster-Sicherheitsdatenblätter steht ebenfalls zur Verfügung.

Ein großes Dankeschön an die Kollegen in der Projektgruppe, die mit akribischer Arbeit wirklich alle Eventualitäten und Besonderheiten unserer Produkte bedacht haben.

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