Bundesförderung Effiziente Gebäude: Fördersätze sinken

Das Wirtschaftsministerium hat soeben die Änderung im Zuge der Reform der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) bekanntgegeben. Die Generallinie ist: Alle Fördersätze werden abgesenkt, um mit den vorhandenen Mitteln länger auszukommen und mehr Maßnahmen fördern zu können.

Für die Wärmedämmung bedeutet das: Der bisherige Fördersatz für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sinkt von 20% auf 15%. Wie früher gibt es eine 5%ige Erhöhung, wenn die Maßnahme im Zuge eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt wird.

Die Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Förderung beantragen zu können, bleiben unverändert (z.B. U-Wert Außenwand ≤ 0,20 W/(m²· K).

Neu ist ein Zusatz-Bonus (5%) für die sogenannten „Worst Performing Buildings“, wenn diese auf das Niveau EH 40 oder EH 55 saniert werden, was nach unserer Einschätzung unrealistisch ist.

Die Änderungen sollen kurzfristig im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und sofort in Kraft treten. Abweichend können bei der BAFA noch bis zum 14. August Anträge für die Förderung von Einzelmaßnahmen nach den alten Förderbedingungen gestellt werden.

Wir werden unsere Broschüre zur Bundesförderung für effiziente Gebäude so schnell wie möglich überarbeiten und unseren Mitgliedern in aktualisierter Form zur Verfügung stellen.

Morgen findet im Wirtschaftsministerium ein Verbändegespräch zur BEG-Reform statt, an dem wir teilnehmen werden.

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Dieser Artikel wurde im VDPM Newsletter vom 27. Juli 2022 veröffentlicht.


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