Gas-Sicherungsumlage

Am 4. August 2022 hat die Bundesregierung die „Gas-Sicherungsumlage“ beschlossen. Die Verordnung ist in der finalen Fassung noch nicht veröffentlicht. Wichtige Eckpunkte sind jedoch in einer FAQ-Liste des BMWK erläutert (Download hier).

Mit einem Inkrafttreten der Verordnung wird in den kommenden Tagen gerechnet. Weiterführende Informationen enthält auch das Rundschreiben des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden (Download hier).

image_pdfArtikel als PDF ladenimage_printArtikel drucken