Lobbyregister: Aktualisierten VDPM Eintrag beachten!

Zum 1. Januar 2022 ist das Lobbyregistergesetz in Kraft getreten. Daraus ergibt sich für den VDPM die Pflicht zur Eintragung in das Lobbyregister. Alle Angaben sind jährlich zu wiederholen und zu aktualisieren.

Diejenigen Mitgliedsunternehmen, die ebenfalls im Lobbyregister registriert sind, müssen bei ihren Angaben die Mitgliedsbeiträge an den VDPM anteilig berücksichtigen.

Aktuell entfällt ein Anteil von

5,0 %

des VDPM Budgets auf die Aufwendungen im Sinne des Lobbyregistergesetzes. Diese Prozentzahl basiert auf unserer vom Wirtschaftsprüfer bestätigten und von der Mitgliederversammlung beschlossenen Abrechnung 2021. Wir bitten die betroffenen Mitgliedsunternehmen um entsprechende Berücksichtigung. Die nächste Aktualisierung erfolgt im Jahr 2023.

Bei Interesse kann das Lobbyregister unter www.lobbyregister.bundestag.de von jedermann eingesehen werden. Den VDPM finden Sie unter der lfd. Nummer 042.


Dieser Artikel wurde im VDPM Newsletter vom 8. August 2022 veröffentlicht.


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