Müssen Mörtelhersteller die Chromatreduktion ihrer Produkte künftig wieder selber vornehmen?

Der Chromatgehalt von Zement und zementhaltigen Zubereitungen muss unter dem gesetzlichen Grenzwert von 2 ppm liegen (Ausnahme: vollautomatisierte Prozesse). Dies wird i.d.R. durch die Verwendung chromatarmer Zemente und/oder die Zugabe eines Chromatreduzierers zum Endprodukt Mörtel sichergestellt.

Der für Zement und Mörtel verwendete Chromatreduzierer ist „Eisen(II)-sulfat“, welches in Deutschland aber kaum noch erhältlich ist, da es ein Nebenprodukt der Titandiaoxid-Herstellung war. Diese ist europaweit eingebrochen, nachdem Titandioxid als „vermutlich krebserzeugend beim Einatmen“ eingestuft wurde.

Die Zementindustrie kann derzeit nicht sicher zusagen, ob sie über das Jahresende hinaus noch in der Lage sein wird, ihre Zemente mit einem Chromatreduzierer zu versetzen. Der worst case ist, dass dann u.U. Zemente ausgeliefert werden müssen, die nicht mehr chromatreduziert sind. Das wäre rechtlich möglich, denn die Auslieferung von Zement in ein Mörtelwerk (Werk-Trockenmörtel, Werk-Frischmörtel) ist ein „vollautomatisierter Prozess“, bei dem „keine Gefahr von Hautkontakten besteht“. Erst wenn der Mörtel in Verkehr gebracht wird, greift die europäische Beschränkungsrichtlinie und der Mörtel muss zwingend chromatarm sein. Das heißt, die Pflicht zur Chromatreduktion entsteht – vorausgesetzt die rechtliche Auslegung des gesetzlichen Rahmens ist richtig – erst beim Inverkehrbringer des Mörtels.

Wir gehen allerdings davon aus, dass die Zementindustrie alle Anstrengungen unternimmt, dass dieser „worst case“ nicht eintritt.

Da Eisen(II)-sulfat auch für unsere Mitgliedsunternehmen über kurz oder lang nicht mehr erhältlich sein wird, müssen andere Chromatreduzierer in Betracht gezogen werden. Seitens der Zementindustrie wird auf Zinn(II)-sulfat und Antimontrioxid hingewiesen. Zinn(II)-sulfat ist nur kurzzeitig lagerfähig und insoweit nicht in großem Umfang erhältlich. Antimontrioxid ist als „vermutlich krebserzeugend“ eingestuft (H351), was aufgrund der geringen Zugabemengen aber nicht auf das Endprodukt Mörtel durchschlagen würde.

Alle diese Informationen stammen aus einer Krisensitzung, die letzten Freitag auf Einladung der Zementindustrie gemeinsam mit Länder- und Bundesministerien, den Berufsgenossenschaften, den Gewerkschaften, der Transportbetonindustrie, der Deutschen Bauchemie und uns stattgefunden hat.

Wie geht es weiter?

  • Noch diese Woche will die Zementindustrie einen „Masterplan“ vorlegen, den wir an unsere Mitglieder weiterleiten werden.
  • Wir werden gemeinsam mit der BauBG, dem VDZ, der Deutschen Bauchemie und unseren Experten zeitnah ein Gespräch organisieren, um speziell die Belange unserer Branche zu diskutieren und Auswege zu finden.

Die Behörden haben unmissverständlich darauf hingewiesen, dass das Inverkehrbringen von Mörtel (auch: Transportbeton) mit einem Chromatgehalt von mehr als 2 ppm bezogen auf den Zementgehalt eine Straftat ist und auch in Anbetracht des vorherzusehenden „Notstandes“ keine Abweichung geduldet werden wird. Vor allem bei unseren Produkten kann man nicht davon ausgehen, dass sie in „vollautomatisierten Prozessen“, bei denen „keine Gefahr von Hautkontakten besteht“, verarbeitet werden.


Dieser Artikel wurde im VDPM Newsletter vom 31. Oktober 2022 veröffentlicht.


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