Neue Bauproduktenverordnung

Die europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO) ist Grundlage für alle europäischen Normen und Zulassungen und Bestandteil des nationalen Baurechts in Deutschland. Nun hat die EU-Kommission einen neuen Entwurf vorgelegt, der 2025 in Kraft treten soll. Die Pflichten für die Wirtschaftsakteure werden darin erheblich ausgeweitet. Gleichzeitig behält sich die EU-Kommission darin vor, in das Verfahren der europäischen Normung einzugreifen und selber normative Anforderungen festzulegen. Die vorgesehene Nachweis- und Kennzeichnungspflicht für die Hersteller steigt „ins Unermessliche“ (Zitat aus der EU). Die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament könnten hier zwar noch entscheidenden Einfluss nehmen; erfahrungsgemäß dauert es dadurch jedoch nur länger, wird am Ende aber nicht „einfacher“.

Der VDPM ist in Deutschland und Europa über seine Dachverbände an dem Prozess beteiligt und wird sich entsprechend einbringen.

Eine gute Übersicht über den neuen Entwurf wurde von der Kanzlei Franßen & Nusser erstellt. Wir stellen sie unseren Mitgliedern hier zur Verfügung.

image_pdfArtikel als PDF ladenimage_printArtikel drucken