Baugenehmigungen bleiben auch im November im Minus

Im Zeitraum Januar bis einschl. November 2022 lag die Gesamtzahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in neu errichteten Gebäuden mit minus 5,8% unter dem Vorjahresniveau. Der Abwärtstrend setzt sich somit auch im November fort. Auf das Gesamtjahr gesehen liegen die Baugenehmigungen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern noch mit 1,2% knapp im Plus, obwohl der Abwärtstrend auch hier sichtbar ist (siehe nachfolgende Diagramme). Bei Ein- und Zweifamilienhäusern bleibt es bei einem zweistelligen Minus, das jetzt schon 14,4% gegenüber dem Vorjahr beträgt.

Es ist zu befürchten, dass sich der europäische „Green Deal“ im nächsten Jahr zusätzlich negativ auf die Bautätigkeit auswirken könnte (siehe Meldung „Wird der „Green Deal“ zum Bumerang?“).

Die Angaben zu den Baugenehmigungen beziehen sich auf die Anzahl genehmigter Wohnungen in neu errichteten Gebäuden.

Es wird angenommen, dass zwischen erteilter Baugenehmigung und der Nachfrage nach Mauermörtel (Rohbau) ein Zeitraum von 6 Monaten vergeht; bei Wärmedämm-Verbundsystemen, Putzmörtel und Estrichmörtel (Ausbau) sind es 9 Monate.

Detaillierte Aufschlüsselungen der Zahlen (auch für den Nichtwohnbau) sind der Information unseres Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden (BBS) zu entnehmen:

Download BBS-Statistik November 2022

 

Im Zeitraum Januar bis einschl. November 2022 liegt die Gesamtzahl der genehmigten Neubauwohnungen (einschl. Wohnungen in Wohnheimen) mit minus 5,8% unter dem Vorjahresniveau und ist damit im November noch weiter ins Minus gerutscht.

 

Im Zeitraum Januar bis einschl. November 2022 liegt die Gesamtzahl der genehmigten Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern noch um 1,2% höher als im gleichen Vorjahreszeitraum. Der Zuwachs wird jedoch zunehmend schwächer.

 

Im Zeitraum Januar bis einschl. November 2022 lag die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in neu errichteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit minus 14,4% zweistellig unter dem Vorjahresniveau.


Dieser Artikel wurde im VDPM Newsletter vom 23. Januar 2023 veröffentlicht.


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