5 von 12 Q&A zum Thema Kartell-Compliance beim VDPM
Im Rahmen der Intensivierung unserer Kommunikationsaktivitäten im Hinblick auf das Thema Kartellrecht und Verbandsarbeit veröffentlichen wir heute Q&A 5 zum Thema Kartell-Compliance im VDPM:
Frage 5
Dürfen die Quartalsberichte „Mörtelproduktion Deutschland“ der B+L Marktdaten GmbH im Verband besprochen werden?
Antwort
Ja und nein!
Bei den B+L Marktdaten handelt es sich um allgemeine Statistikdaten, die aus einer Vielzahl von Quellen ermittelt werden (unter anderem auch aus den Daten des Statistiksystems der MIS GmbH). Diese Daten haben einen Abstrahierungsgrad, der es zulässt, dass sie vom VDPM zur Darstellung der aktuellen Marktentwicklung im Verband und in der Öffentlichkeit genutzt werden.
Dass die Verbandsmitglieder auf Grundlage der B+L Marktdaten Informationen über das eigene Unternehmen austauschen, ist hingegen nicht zulässig.
So wäre zum Beispiel eine Aussage wie „Bei uns ist die Mengenentwicklung deutlich besser/schlechter als nach den aktuellen B+L Daten.“ kartellrechtlich verboten.