Neue Sicherheitsdatenblätter für Mörtel

Die Sicherheitsdatenblätter für unsere Produkte müssen geändert werden. Am 26. Juni 2020 wurde die Anpassung des Anhang II “Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts” der REACH-VO im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2021. Nach Artikel 2 dürfen Sicherheitsdatenblätter, die der Verordnung nicht entsprechen, noch bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin zur Verfügung gestellt werden.

Der VDPM stellt seinen Mitgliedern für alle Produktereiche vollständig überarbeitete Muster-Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung. Unter der Führung des AK Umwelt & Gefahrstoffmanagement (Leiter: Dr. Dieter Schübl) hat eine Projektgruppe (Dr. Peter Hammerschmitt, Christian Kamp, Marius Reymann, Dr. Klaus Ritter, Dr. Dieter Schübl) die VDPM-Muster-Sicherheitsdatenblätter und die CLP-Einstufungstabelle aktualisiert und neue Muster-Etiketten erstellt. Als professioneller Dienstleister hat die UMCO GmbH mitgewirkt.

Alle Dokumente stehen im Mitgliederbereich unserer Hompage übersichtlich geordnet zur Verfügung (https://www.vdpm.info/mitgliederbereich/muster-sicherheitsdatenblaetter/)

Die Muster wurden für folgende Produkttypen erstellt:

  • Werk-Trockenmörtel 1 mit ≥ 20% Gesamtgehalt Calciumhydroxid plus Zement
  • Werk-Trockenmörtel 2 mit < 20% Gesamtgehalt Calciumhydroxid plus Zement
  • Werk-Trockenmörtel 3 (Calciumsulfat-Fließestrich)
  • Werk-Frischmörtel 1 (Calciumsulfat-Fließestrich)

Eine Erläuterung mit dem Vergleich zu den vorherigen Muster-Sicherheitsdatenblätter steht ebenfalls zur Verfügung.

Ein großes Dankeschön an die Kollegen in der Projektgruppe, die mit akribischer Arbeit wirklich alle Eventualitäten und Besonderheiten unserer Produkte bedacht haben.


Dieser Artikel wurde im VDPM Newsletter vom 23. August 2021 veröffentlicht.


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