WDVS von neuem EuG-Urteil nicht betroffen

Immer wieder beschreitet Deutschland den Klageweg, um dort, wo längst harmonisierte europäische Normen gelten, zusätzliche nationale Sonderregeln durchzusetzen. In einem aktuellen Urteil (Urteil vom 10.04.2019 – Rs. T-229/17) hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) nun erneut bestätigt, dass in Deutschland so nicht vorgegangen werden kann.

Hersteller von WDVS waren kurzzeitig verunsichert, da sie im Rahmen der nationalen Zulassungsverfahren eine Reihe von Sonderanforderungen an WDVS-Komponenten, z.B. Dämmstoffe, stellen, obwohl diese ihrerseits europäisch genormt sind. Wir haben RA Michael Halstenberg von der Kanzlei Kopp-Assenmacher & Nusser gebeten, die rechtlichen Hintergründe näher zu beleuchten. Im Fazit kommt er zu dem Schluss, dass das neuerliche EuG-Urteil an der derzeit geübten Zulassungspraxis in Deutschland nichts ändern wird.

Die Stellungnahme steht unseren Mitgliedern hier zum Download zur Verfügung.

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