Bundesfinanzministerium: Muster für Fachunternehmererklärung veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Randbedingungen der steuerlichen Förderung für die energetische Modernisierung präzisiert. Gestern wurde ein entsprechendes Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder erlassen. Darin ist ein Muster für die erforderliche Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens („Fachunternehmererklärung“) enthalten. Diese Bescheinigung muss der Fachunternehmer erstellen und sie muss vom Bauherrn dem Finanzamt vorgelegt werden, um die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen zu können. Aber ACHTUNG: Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass „vom Inhalt, Aufbau und von der Reihenfolge der Angaben … nicht abgewichen werden“ darf.

Wir werden das Muster der Fachunternehmererklärung im Zusammenhang mit unserer Steuerbroschüre in Kürze auf unserer Internetseite zum Download bereitstellen. Ebenso werden wir dann auch speziell für den Fall „WDVS“ ein beispielhaft ausgefülltes Muster zur Verfügung stellen.

Gleichzeitig enthält das Schreiben des BMF auch eine Erläuterung, wie bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen zu verfahren ist.

Download: BMF-Schreiben vom 31.03.2020

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