Erlass des Bauministeriums zu Baustellen

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat sich in einem Schreiben an die Länder für die Fortführung von Baustellen ausgesprochen:

„Baumaßnahmen sollen erst eingestellt werden, wenn behördliche Maßnahmen dazu zwingen (z. B. Betretensverbote) oder aufgrund behördlicher Maßnahmen ein sinnvoller Weiterbetrieb nicht möglich ist (z. B. weil überwiegende Teile der Beschäftigten des Auftragnehmers unter Quarantäne gestellt worden sind). Dies ist eine Frage des Einzelfalls.“

Auch zu vertragsrechtlichen Fragen äußert sich das BMI: „Die Corona-Pandemie ist grundsätzlich geeignet, den Tatbestand der höheren Gewalt im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 1 lit. c VOB/B auszulösen. Der bloße Hinweis auf die Corona-Pandemie und eine rein vorsorgliche Arbeitseinstellung erfüllt den Tatbestand der höheren Gewalt aber nicht.“

Das Schreiben des BMI finden Sie hier: DOWNLOAD

image_pdfArtikel als PDF ladenimage_printArtikel drucken