Unternehmen klagen gegen Einstufung von Titandioxid

Der jahrelange Streit um die europaweite Einstufung des Weißpigments Titandioxid findet eine juristische Fortsetzung. Gleich mehrere Unternehmen der Farbenindustrie haben Klage beim Europäischen Gericht gegen die Einstufung als „möglicherweise krebserregend beim Einatmen“ erhoben.

Auf Seiten der Farbenindustrie klagen das Pulverlackunternehmen CWS-Powder Coatings GmbH sowie die Baufarbenhersteller DAW SE und Brillux GmbH & Co. KG gegen die Europäische Kommission. Zusammenfassungen der Klagegründe wurden am 06.07.2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Titandioxid ist der mit Abstand wichtigste Rohstoff der Lack-, Farben- und Druckfarbenindustrie und in mehr als 85 % aller Farben enthalten. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen auf mehreren politischen und behördlichen Ebenen wurde der Stoff von der Europäischen Kommission Anfang des Jahres in seiner Pulverform eingestuft und muss nun gekennzeichnet und zum Teil mit Warnhinweisen versehen werden.

Die Unternehmen machen eine Verletzung ihrer Rechte und verschiedene Verfahrensfehler geltend. Insbesondere

  • beruhe die Einstufung auf einer nicht ausreichenden wissenschaftlichen Grundlage, indem umstrittene und veraltete Studien selektiv genutzt wurden.
  • verletze die Einstufung Mitwirkungsrechte und weise eine Vielzahl prozessualer Ermessens- und Verfahrensfehler auf.
  • sei schließlich die Einstufung unverhältnismäßig, da der Schutz vor Staub effektiv und systematisch über die gesetzlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzstandards gewährleistet sei.

Gemeinsam mit dem VdL vertritt auch der VDPM die Meinung, dass Titandioxid und dessen Verarbeitung in Farben und Putzen sicher ist. Eine Entscheidung des Gerichts wird nicht vor Oktober 2021 erwartet.

Hintergründe und Fakten zum Streit um Titandioxid finden Sie auch auf dem VdL Informationsportal www.forum-titandioxid.de.

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