Finanzministerium schafft Klarheit bei der steuerlichen Förderung von energetischen Modernisierungen
In einem ausführlichen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun zahlreiche Einzelfragen zur Umsetzung der steuerlichen Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen beantwortet. Anregungen des VDPM wurden dankenswerterweise berücksichtigt. So wurde z. B. klargestellt, dass Estricharbeiten im Zuge des Neueinbaus einer Fußbodenheizung ebenfalls unter die steuerliche Förderung fallen. Insgesamt werden auch in anderen Bereichen die sogenannten „Umfeldmaßnahmen“ sehr großzügig ausgelegt.
Wer modernisierungswillige Immobilienbesitzer berät, dem empfehlen wir die gründliche Lektüre des BMF-Schreibens. Und außerdem natürlich unsere Broschüre „Steuern sparen!“. Beides finden Sie auf unserer Homepage unter www.vdpm.info.