Förderstopp bei KfW-Mitteln – Wie geht es weiter?

Die Bundesregierung hat am 24. Januar bekannt gegeben, dass bei der KfW-Bank mit sofortiger Wirkung keine Anträge mehr im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden können. Schon jetzt lägen mehr Anträge vor als gefördert werden können. Wir haben unsere Mitglieder darüber mit einem Sondernewsletter informiert. In der Zwischenzeit hat sich die Situation wieder verändert, sodass wir hier den aktuellen Sachstand wiedergeben:

Gestellte Anträge bis zum 24. Januar 2022: Die Bundesregierung hat am 1. Februar 2022 mitgeteilt, dass alle Anträge bearbeitet und nach Prüfung beschieden werden.

Neubau-Förderung nach Förderstopp (kurz- und mittelfristig): Die EH 55-Förderung wird definitiv nicht fortgeführt. Bis Ende des Jahres 2022 soll die EH 40-Förderung (mit wahrscheinlich schlechteren Konditionen) fortgeführt werden. Hierfür soll auch nur noch 1 Mrd. Euro zur Verfügung stehen (keine weiteren Mittel, wenn dieses Geld – wahrscheinlich recht schnell – aufgebraucht ist). Im Rahmen der Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden sehr wahrscheinlich die Neubaustandards ab 2023 auf EH 55 verschärft (geschieht im „Osterpaket“ des Bundeswirtschaftsministeriums). Ab 2023 soll dann eine neue Neubauförderung in Kraft treten, die sich auf CO2-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche im Rahmen einer ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung fokussiert. Hierzu sind noch keine belastbaren Informationen bekannt.

Förderung im Bestand nach Förderstopp: Die KfW-Effizienzhausförderung (gilt nur für sogenannte „Vollmodernisierungen“ und nicht für Einzelmaßnahmen) soll – wenn neue Finanzmittel zur Verfügung stehen – schnellstmöglich fortgeführt werden. Noch kursieren widersprüchliche Aussagen aus der Bundesregierung, welche Effizienzhausförderung fortgeführt werden, aber aktuell ist davon auszugehen, dass alle Förderprogramme in Zukunft fortgeführt werden.

Förderung von Einzelmaßnahmen durch das BAFA (z.B. Dämmung der Außenwände mit 20% Förderung): Die BAFA Förderung ist derzeit nicht betroffen und läuft auch aktuell weiter.

Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung für privat genutztes Wohneigentum (20% als Abzug von der Steuerlast): Die steuerliche Förderung ist derzeit nicht betroffen und läuft auch aktuell weiter.

Für den VDPM ist es vor diesem Hintergrund nun wichtig, Einfluss auf die künftige Gestaltung des GEG und die geplanten Förderprogramme zu nehmen. Hier ist das Niedertemperatur-ready Konzept ein guter Aufhänger, um schnell und wirtschaftlich zu einem klimaneutralen Gebäudebestand zu kommen.

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