Gasnotlage – so soll das Gas rationiert werden

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Handlungsoptionen im Falle einer Gasnotlage veröffentlicht. Wie soll im Fall einer Gasmangellage vorgegangen werden? Wichtige Kern­aussagen sind:

Es wird keine festen Abschaltreihenfolgen geben, weil die Datenerhebung der BNetzA im Moment noch keine ausreichende Grundlage darstellt.

Die BNetzA zieht bei einer Abschaltung die folgenden Kriterien heran:

  • Dringlichkeit der Maßnahme
  • Größe der Anlage (je größer die Gastnetzentlastung bei der Abschaltung, desto höher die Abschalt­wahrscheinlichkeit)
  • Vorlaufzeit zur Gasreduktion (je flexibler die Anlage, desto höher die Abschalt­wahrscheinlichkeit)
  • wirtschaftliche Schäden
  • Kosten und Dauer der Wiederinbetriebnahme nach einer Reduktion (je geringer die Kosten und je flexibler eine Anlage, desto höher die Abschalt­wahrscheinlichkeit, aber auch die schnelle Wiederanlaufwahrscheinlichkeit)
  • Bedeutung für die Versorgung der Allgemeinheit
  • Zur Berücksichtigung von Grundstoffindustrie/Lieferketten heißt es: “Diese Abwägungs­kriterien können aktuell nicht berücksichtigt werden.”
  • Dauerhafte Sachschäden an Anlagen sollen vermieden werden
  • bei kleinen, energieintensiven, nicht-geschützen Letztverbrauchern (unter 10 MWh/h) könnte das Gas fast komplett abgedreht werden (hier werden Schwimm- und Spaß­bäder genannt, aber betroffen sind natürlich auch kleine Industrieanlagen)

Ablaufplan bei Gasmangellage:

  • Gezielte und allgemeine Anordnung einer Substitution von Erdgas bei Kraftwerken und Letztverbrauchern
  • Anordnung einer Gasverbrauchsreduktion bei nicht geschützten Kunden
  • Allgemeine Anordnung unter 10 MWh/h
  • Gezielte Anordnung bei Anlagen über 10 MWh/h (kann regional sehr unterschiedlich sein)

Wir empfehlen die Kenntnisnahme des Dokumentes der BNetzA.

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