Gasnotlage – so soll das Gas rationiert werden
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Handlungsoptionen im Falle einer Gasnotlage veröffentlicht. Wie soll im Fall einer Gasmangellage vorgegangen werden? Wichtige Kernaussagen sind:
Es wird keine festen Abschaltreihenfolgen geben, weil die Datenerhebung der BNetzA im Moment noch keine ausreichende Grundlage darstellt.
Die BNetzA zieht bei einer Abschaltung die folgenden Kriterien heran:
- Dringlichkeit der Maßnahme
- Größe der Anlage (je größer die Gastnetzentlastung bei der Abschaltung, desto höher die Abschaltwahrscheinlichkeit)
- Vorlaufzeit zur Gasreduktion (je flexibler die Anlage, desto höher die Abschaltwahrscheinlichkeit)
- wirtschaftliche Schäden
- Kosten und Dauer der Wiederinbetriebnahme nach einer Reduktion (je geringer die Kosten und je flexibler eine Anlage, desto höher die Abschaltwahrscheinlichkeit, aber auch die schnelle Wiederanlaufwahrscheinlichkeit)
- Bedeutung für die Versorgung der Allgemeinheit
- Zur Berücksichtigung von Grundstoffindustrie/Lieferketten heißt es: “Diese Abwägungskriterien können aktuell nicht berücksichtigt werden.”
- Dauerhafte Sachschäden an Anlagen sollen vermieden werden
- bei kleinen, energieintensiven, nicht-geschützen Letztverbrauchern (unter 10 MWh/h) könnte das Gas fast komplett abgedreht werden (hier werden Schwimm- und Spaßbäder genannt, aber betroffen sind natürlich auch kleine Industrieanlagen)
Ablaufplan bei Gasmangellage:
- Gezielte und allgemeine Anordnung einer Substitution von Erdgas bei Kraftwerken und Letztverbrauchern
- Anordnung einer Gasverbrauchsreduktion bei nicht geschützten Kunden
- Allgemeine Anordnung unter 10 MWh/h
- Gezielte Anordnung bei Anlagen über 10 MWh/h (kann regional sehr unterschiedlich sein)
Wir empfehlen die Kenntnisnahme des Dokumentes der BNetzA.
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