Gebäudeenergiegesetz ändert sich

Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, mit Wirkung zum 1. Januar 2023 den Effizienzhausstandard 55 für Neubauten verbindlich festzulegen. Dies wurde nun in einem Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gemeinsam von BMWK und BMWSB umgesetzt (Download hier). Zum 1. Januar 2025 soll dann für Neubauten eine weitere Verschärfung auf den Effizienzhausstandard 40 folgen.

Darüber hinaus wurde für das vereinfachte Nachweisverfahren für Außenwände nun einheitlich ein maximaler U-Wert von 0,20 W/(m²·K) zugrunde gelegt.

Für die energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden wurden zunächst keine Änderungen vorgenommen.

Die Wohnungswirtschaft hat in einer Anhörung im Bundestag ausdrücklich zugestimmt, soweit es den Dämmstandard für EH 55 Gebäude betrifft, aber die übrigen technischen Randbedingungen und auch den Schritt zum EH 40 entschieden abgelehnt.

Die Änderung des Gesetzes muss vor dem Inkrafttreten (geplant: 01.01.2023) im normalen Gesetzgebungsverfahren von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

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