Neue BEG Förderrichtlinien: Wärmepumpen nur in dafür geeigneten Gebäuden!

Endlich stellt der Gesetzgeber klar: Wärmepumpen werden nur noch gefördert, wenn die Gebäude auch dafür geeignet sind! Die Jahresarbeitszahl muss ab 2023 mindestens 2,7 und ab 2024 mindestens 3,0 betragen. Das geht dann, wenn die Gebäude ausreichend gedämmt sind! Heizungsbauer und Energieberater müssen künftig also prüfen, ob diese Jahresarbeitszahl erreicht wird und das Gebäude damit Niedertemperatur-ready ist.

Die neuen Regeln zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ finden Sie hier.

 

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