Förderung von Eigenleistung: Nicht bei WDVS!

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude sieht vor, dass bei der energetischen Modernisierung auch Eigenleistungen gefördert werden. Allerdings beschränkt sich die Förderung ausschließlich auf die Materialkosten. Und auch das nur, wenn „ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt.“

Wie verhält es sich mit der Wärmedämmung von Außenwänden? Hier sind die Bauvorschriften eindeutig. Wärmedämm-Verbundsysteme dürfen nur von „Fachhandwerkern/Fachunternehmern = Meisterbetriebe, die zur Ausführung von WDVS berechtigt sind und in Anlage A der Handwerksrolle eingetragen sind“ verarbeitet werden. So steht es in den bauaufsichtlichen Zulassungen. Darüber hat der Fachunternehmer nach Fertigstellung eine Übereinstimmungsbestätigung im Sinne des § 16 a (5) MBO auszustellen. Ohne diese kann ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung nicht bestätigen.

Damit ist klar, dass die Verarbeitung von WDVS „in Eigenleistung“ sowohl einen Verstoß gegen geltendes Baurecht darstellen würde und erst recht nicht mit Zuschüssen gefördert werden könnte.

Darauf werden wir die betroffenen Kreise in einer gezielten Medienkampagne auch noch hinweisen.

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