Gebäudeenergiegesetz: Die wichtigsten Änderungen

Die Regierungskoalition hatte angekündigt, die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen ab 2024 verpflichtend zu machen. Dies wird über eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfolgen. Hierzu liegt nun der zwischen dem Wirtschafts- und dem Bauministerium abgestimmte Referentenentwurf vor. Wichtige Vorschläge von uns haben Eingang gefunden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die 65%-Regelung gilt als erfüllt, wenn eine elektrische Wärmepumpe eingebaut wird. Der einfache Einbau von Gas- oder Ölheizungen ist ab 2024 nicht mehr möglich.
  • Für Wärmepumpen wird eine „Betriebsprüfung“, z.B. durch den Schornsteinfeger, eingeführt. Dabei ist auch die tatsächlich erreichte Jahresarbeitszahl (auch als „praktische Jahresarbeitszahl“ bezeichnet) zu ermitteln. Wärmepumpen müssen mit den dafür erforderlichen Energieverbrauchs- und Effizienzanzeigen ausgestattet werden.
  • Bei Mietwohnungen ist eine Umlage der Modernisierungskosten auf die Mieter nur möglich, wenn die tatsächliche Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe über 2,5 liegt. Die Jahresarbeitszahl von 2,5 gilt auch als erreicht, wenn das Gebäude Niedertemperatur-ready (Vorlauftemperatur < 55 °C) ist oder mindestens den Anforderungen des Effizienzhausniveaus 115 bzw. Effizienzgebäude 100 entspricht.
  • In der Gesetzesbegründung ist ausgeführt, dass mit der GEG Änderung auch eine Erhöhung der Energieeffizienz erreicht werden soll, um zu verhindern, dass „beim Einbau einer ineffizienten Wärmepumpe in ein noch nicht saniertes Bestandsgebäude“, in dem „der Transmissionswärmeverlust noch sehr hoch ist“, hohe Stromkosten entstehen (Mieterschutz).

Dadurch, dass die tatsächliche Jahresarbeitszahl künftig ermittelt und sogar angezeigt wird, ist eine direkte Vergleichbarkeit zwischen dem, was Wärmepumpenhersteller und Installateure bei der Beratung angeben haben, und dem tatsächlich erreichten Wert möglich. Das ist besonders bei der Förderung nach BEG wichtig, da nur Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von > 3,0 gefördert werden.

Fazit: Alles in allem stellt die Änderung des GEG erstmals einen Zusammenhang zwischen Wärmepumpe und Effizienz her und greift damit unsere Argumentationslinie auf. Es ist eben nicht sinnvoll, Wärmepumpen „einfach so“ einzubauen. Eine Wärmedämmung hingegen ist immer sinnvoll, da damit auch schon vor Umstellung auf eine Wärmepumpe der Energieverbrauch gesenkt wird.

Dass die Anforderungen an die Jahresarbeitszahl bisher nur unter der Überschrift „Mieterschutz“ enthalten sind, ist aus unserer Sicht unvollständig. Die Anforderung muss auch für selbstnutzende Eigentümer gelten.

Wichtiger als die jetzige Änderung des GEG ist die anstehende Generalnovellierung des GEG. Hier müssen wir erneut darauf achten, dass die Energieeffizienz untrennbar mit der Umstellung auf klimaneutrale Heizsysteme verknüpft wird. Mitstreiter dafür haben wir.

Auf Anfrage stellen wir den Referentenentwurf (92 Seiten) gern zur Verfügung.

 

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