Investitionsanreize für den Neubau

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat einen Vorschlag zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Neubauten gemacht. Zeitlich befristet soll danach ab Januar 2024 eine „degressive AfA“ für Wohngebäude eingeführt werden. Die Kernpunkte des Vorschlags sind:

  • Einführung einer degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) für neue Wohngebäude ab Januar 2024
  • Geltungsraum bis 2030
  • Im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden drei Jahren sollen jeweils 7% der Baukosten abgeschrieben werden können (im Moment sind es in der Regel 3%).
  • In den darauffolgenden vier Jahren sollen es 5% sein und in den 26 Jahren danach 2%.
  • Die AfA soll Teil des „Wachstumschancengesetzes“ sein.

Eine Verständigung mit Finanzminister Lindner gibt es noch nicht. Der sehr zu begrüßende Vorschlag ist in der Koalition offensichtlich noch nicht abgestimmt.

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