Ad-hoc-Papier Impulse für den Wohnungsbau

Anlässlich der Beratungen des Deutschen Bundestags zum Bundeshaushalt 2024 hat die vom VDPM-Dachverband bbs koordinierte Aktion Impulse für den Wohnungsbau, in der mehr als 30 Organisationen der Wertschöpfungskette Bau und Immobilien zusammengeschlossen sind, ein Forderungspapier „Richtige Anreize setzen – Wohnungsbaukrise bewältigen – soziale Schieflage vermeiden“ veröffentlicht.

Darin wird die Politik aufgefordert, die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau angesichts der aktuellen äußerst schwierigen Lage zu verbessern und insbesondere die im Maßnahmenpaket des Wohnungsbaugipfels vom September 2023 enthaltenen Maßnahmen schnell umzusetzen und zu ergänzen.

Ziel ist es, im Zuge der Haushaltsverhandlungen – angesichts der desolaten Lage im Wohnungsbau – noch einmal für die stärkere Berücksichtigung wohnungsbaurelevanter Vorhaben zu werben.

Unter Punkt 5 wird die für uns besonders relevante Verbesserung der Sanierungsförderung gefordert:

Sanierungsförderung verbessern

Die Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz ist für die Transformation des Immobiliensektors hin zur Klimaneutralität essenziell. Umso kritischer sind Fehlanreize oder Unsicherheiten im Fördersystem – etwa im Hinblick auf deutlich unterschiedliche Fördersätze für die Ertüchtigung von Gebäudehülle bzw. Gebäudetechnik. Für die ökologisch und ökonomisch effiziente Transformation ist das Zusammenspiel aus Sanierung der Hülle und CO2-neutraler Deckung des ver-bleibenden Wärmebedarfs erforderlich. Der im Zuge der Haushaltskrise beschlossene Wegfall höherer Fördersätze für Effizienzmaßnahmen und die Ungleichbehandlung von Selbstnutzern bzw. Vermietern beim Speed-Bonus für den Heizungstausch sowie der Stopp der Förderung serieller Sanierungen sind daher fatal. Für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor sind Verlässlichkeit, die Angleichung der Förderung von Maßnahmen an Gebäudehülle bzw. -technik sowie die förderrechtliche Gleichbehandlung von Vermietern und Selbstnutzern von größter Bedeutung. Die neue BEG-Förderrichtlinie muss entsprechend angepasst und zur Vermeidung erneuter Förderstopps gesichert ausfinanziert werden.

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