Verordnungstext zur Ökodesignverordnung veröffentlicht

Der Verordnungstext zur zukünftigen Ökodesignverordnung wurde nun in dem Wortlaut veröffentlicht, auf den sich die EU-Institutionen am 04.12.2023 im Rahmen der Trilog-Verhandlungen geeinigt haben.

In Bezug auf Bauprodukte haben sich keine grundsätzlichen Änderungen ergeben. Die Ökodesignverordnung soll nur dann greifen, wenn über die revidierte Bauproduktenverordnung keine ausreichenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsanforderungen für Bauprodukte festgelegt sind. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind für energieverbrauchsrelevante Bauprodukte – wie Heizgeräte, Heizkessel, Wärmepumpen, Wasser- und Raumheizungsgeräte, Ventilatoren, Kühl- und Belüftungssysteme und nicht-gebäudeintegrierte Photovoltaikprodukte – vorgesehen, die weiterhin vorrangig unter der Ökodesignverordnung geregelt werden.

Für Zement wird eine Sonderregelung eingeführt: Sollten mit der revidierten Bauproduktenverordnung bis Ende 2028 keine ausreichenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsanforderungen an Zement festgelegt worden sein, wird die EU-Kommission ermächtigt, im Jahr 2029 entsprechende Vorgaben durch delegierte Rechtsakte auf Basis der Ökodesignverordnung festzulegen.

Nachdem der Rat die Trilog-Ergebnisse bereits am 22.12.2023 angenommen hat, muss die Ökodesignverordnung nun noch vom EU-Parlament formal angenommen werden. Danach kann die Verordnung – voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 – in Kraft treten.

Download Ökodesignverordnung

image_pdfArtikel als PDF ladenimage_printArtikel drucken