EU-Verpackungsverordnung in Kraft

Die EU-Verpackungsverordnung ist am 11.02.2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab dem 12.08.2026. Viele der neuen Anforderungen bedürfen jedoch für ihre Geltung einer Konkretisierung mittels EU-Durchführungsrechtsakte, welche unter Umständen erst deutlich später in Kraft treten werden.

Die EU-Verpackungsverordnung bringt weitreichende Änderungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Verpackungen mit sich. Die neuen Vorgaben betreffen sowohl Verpackungen als solche als auch mit Waren befüllte Verpackungen. Von der Verordnung sind nahezu alle Wirtschaftsakteure betroffen. Besonders hervorzuheben sind Anforderungen an das Leerraumverhältnis sowie an die Materialzusammensetzung, etwa durch Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen. Die Kanzlei Franzen & Nusser hat die Details der neuen Verordnung in einer Mandanteninformation übersichtlich aufbereitet (Download).

Für die Baustoffindustrie könnte insbesondere Art. 29 der Verpackungsverordnung zu einer Herausforderung werden. Art. 29 definiert Ziele für die Wiederverwendung von Verpackungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Verpackungsart und dem Adressaten der Lieferung. So sollen ab 2030 Transport- und Verkaufsverpackungen, die innerhalb eines Unternehmens oder die zwischen Wirtschaftsakteuren eines Mitgliedstaates genutzt werden, zu 100 Prozent wiederverwendbar sein.

Das würde u. a. wohl das „Aus“ für den inländischen Versand von Bauprodukten auf Paletten mit Schrumpffolien bedeuten, da Schrumpffolien auf der Baustelle bzw. beim Abnehmer aufgeschnitten werden und damit eben nicht mehr wiederverwendbar sind.

Trotz entsprechender Initiativen auch des BDI ist es nicht gelungen, den kritischen Art. 29 rechtzeitig zu „entschärfen“. Es hat sich daher nun eine Verbändeinitiative zu diesem Thema gebildet (u. a. VDMA, ZVEI, VCI), der sich auch der bbs angeschlossen hat. Ziel der Initiative ist es, den Änderungsbedarf gegenüber der EU-Kommission und der Bundesregierung aufzuzeigen und zu Verbesserungen zu kommen.

Wir halten Sie weiter auf den Laufenden und werden diese Thematik in unseren Gremien besprechen.